Corona-Aktuelles (aktualisiert am 28.02.2023)

Die Aufhebung der Coronaregelungen zum 1. März 2023 finden Sie hier.

Hier finden Sie die aktuellsten Informationsschreiben und Regelungen im Schuljahr 2022/2023.

Anpassung der Absonderungsregelungen und Auswirkungen auf die Schulen zum 04. Mai 2022:
– Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen künftig im Regelfall nur noch fünf Tage in Isolation. Dies gilt sofern die Betroffenen mindestestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome haben.
– Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere Haushaltsangehörige, besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Es wird dennoch empfohlen Kontakte zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule zum 25. April 2022:
Mit dem Ablauf der Osterferien endet in Baden-Württemberg grundsätzlich die landesweite Testpflicht an Schulen.
Eine freiwillige Testung über die kostenlosen Bürgertests ist natürlich weiterhin möglich, womit sich Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien auf eine Infektion testen lassen können.
Die ausführliche Verordnung finden Sie hier.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

„Was muss ich tun, wenn…?“ Informationen des Gesundheitsamtes Stuttgart finden Sie hier.

Unser Kommunikationsweg bei Vorliegen eines positiven Testergebnis Ihres Kindes:

Montag bis Freitag: Umgehende Information an die Schule über Telefon 0711-216 88356, bei Nichterreichbarkeit E-Mail an marienschule@stuttgart.de