Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule zum 25. April 2022:
Mit dem Ablauf der Osterferien endet in Baden-Württemberg grundsätzlich die landesweite Testpflicht an Schulen.
Bis dahin gültige Verordnungen:
Ab dem 19.04.21 gilt eine indirekte Testpflicht um am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen zu dürfen.
Zum 19. März 2022 wurde die Anzahl der erforderlichen Pflicht-Testungen auf ‚zwei‘ reduziert. Es sind nur noch zwei Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests pro Woche nötig.
Die Tests für den häuslichen Gebrauch geben wir Ihren Kindern über die Ranzenpost mit nach Hause. Führen Sie die Tests zu Hause bitte immer Montag und Mittwoch durch und dokumentieren Sie dies auf der ‚Bescheinigung über die Durchführung der Selbsttestung im häuslichen Bereich‘.
Testen Sie bitte immer VOR Unterrichtsbeginn.
Belassen Sie die Bescheinigung nach dem dokumentieren bitte immer in der Postmappe Ihrer Kinder. So haben die LehrerInnen die Möglichkeit jederzeit einzusehen ob und wann Sie die Tests zu Hause durchgeführt haben.
Erklärung zur Teilnahme am Corona-Selbsttest ab 19.04.21
Erklärung zur Teilnahme am Corona-Selbsttest ab 19.04.21- Englisch
Erklärung zur Teilnahme am Corona-Selbsttest ab 19.04.21- Arabisch
Erklärung zur Teilnahme am Corona-Selbsttest ab 19.04.21- Türkisch
Kurzanleitung Antigen Schnelltest
Informationsblatt ‚positives Testergebnis beim häuslichen Testen‘