Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart

Liebe Eltern,

auf Grund der sehr hohen Inzidenz hat die Stadt Stuttgart entschieden klare Kriterien festzulegen, um die Zahlen der Notbetreuung auf ein unabdingbar notwendiges Maß zu reduzieren.
Sorgeberechtigte oder alleinerziehende/r Sorgeberechtigte/r die am Arbeitsplatz unabkömmlich sind, legen bitte eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber vor um Ihre Berechtigung nachweisen zu können.

Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart finden Sie hier.
Das hierfür notwendige Formular hier.