Wie geht es mit dem Schulbetrieb weiter? Aktualisiert am 04.06.21

Liebe Eltern,

nach der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes möchte ich Ihnen hier kurz mitteilen wie die bundesweiten Regelungen den Schulbetrieb in Baden-Württemberg regeln.

Sieben-Tage-lnzidenzwerte pro 100.000 Einwohner in Stuttgart:
– mehr als 165: KEIN Präsenzunterricht, nur Notbetreuung.
– zwischen 100 und 165: Wechselunterricht.
– weniger als 100: Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen
– weniger als 50: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Die jeweiligen Werte müssen an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten werden.
Das aktualisierte Schreiben des Kultusministeriums finden Sie hier.

WICHTIG: Für Grundschulen gilt bei Werten unter 100 kein Abstandsgebot mehr.
Der Unterricht unter Pandemiebedingungen findet also im Klassenverband statt.
Die 7 Tage- Inzidenz lag in Stuttgart am Mittwoch, den 2. Juni 2021 den fünften Tag in Folge unter 50. 

Für jegliche Teilnahme in Präsenz gilt:
– die Einhaltung der Hygienemaßnahmen der Schule
– medizinische Maskenpflicht
– zweimalige Testung pro Schulwoche (Jgst. 3/4 während der Unterrichtszeit, Jgst. 1/2 zu Hause). Nähere Informationen finden Sie unter ‚Corona-Aktuelles‘ – ‚ Selbsttests für SchülerInnen‘. 
– Zutritts- und Teilnahmeverbot u.a. bei Symptomen, bei Absonderungspflicht oder wenn kein Testnachweis vorliegt.

Sollten Sie die Pfingstferien im Ausland verbracht haben, achten Sie bitte auf die Risikoeinstufung des Robert-Koch-Instituts und beachten die geltenden Einreiseregelungen. Hier finden Sie ein Merkblatt des Bundesgesundheitsministeriums. 

Die Präsenzpflicht ist weiterhin aufgehoben. 

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am Montag, den 7. Juni 2021.
Herzliche Grüße

Nadine Reinhardt
Schulleiterin